Artenschutz und rechtliche Vorgaben
Viele Wespenarten und besonders Hornissen unterliegen dem Naturschutz und dürfen nicht ohne Weiteres gestört, umgesiedelt oder entfernt werden. Das Naturschutzgesetz Wespen regelt, wann Maßnahmen zulässig sind und welche Genehmigungen nötig sein können. Eine eigenständige Nestentfernung ist nicht nur wegen Stichen und aggressivem Verhalten gefährlich, sondern in bestimmten Fällen auch rechtswidrig. Deshalb sollte immer ein Fachbetrieb oder die zuständige Behörde eingeschaltet werden.